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See https://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung_(Deutschland)#Miss...

> Das Behaupten wahrer Tatsachen ist demgegenüber grundsätzlich straflos.[76] Ausnahmsweise kann dies allerdings nach § 192 StGB eine Beleidigung darstellen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Behauptung in einer Weise erfolgt, die ehrverletzend wirkt. Eine solche Formalbeleidigung kann beispielsweise dadurch begangen werden, dass eine Tatsache in einem herabwürdigenden Ton behauptet wird.[77] Dies trifft beispielsweise auf den Publikationsexzess zu. Hierbei wird eine Tatsache, etwa das Ausstehen von Schulden, öffentlich mit anprangernder und ehrverletzender Wirkung zur Schau gestellt.[78]

(Google Translate can probably help, if you don't read German.)



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